Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lichttechnik und Ingenieurhonorare in diesem Bereich

Gebühren

Stundenhonorarsätze  

160 €

95 €

55 €

Inhaber | Sachverständiger | Dipl. Ingenieur  

Qualifizierter Mitarbeiter | Ingenieur

Büroarbeitskraft |  Technischer Mitarbeiter

Reise- und Wartezeit (wird mit Arbeitszeit abgewogen)

Tagespauschale

möglich bei Tätigkeiten über 8 Stunden pro Tag insbesondere bei Reisen und Tätigkeiten vor Ort oder bei mehrtägiger Inanspruchnahme

1.650,00 €

Fahrtkosten
Bahnfahrt 1. Klasse nach aktuellen Tarifen der DB (BahnCard)  |  

Taxi o. ä. nach Beleg 

eigene PKW-Fahrt

0,75 €/km

Nebenkostenpauschale

5 %

Auslagen (nach Beleg) z. B. Übernachtungen, großformatige Kopien

Bei Folge- und Rahmenaufträgen ab 9.000,00 € pro Quartal können ermäßigte Sätze oder Pauschalen frei vereinbart werden. Bei Reaktionen innerhalb von 24 Stunden und am Wochenenden erfolgt ein Zuschlag von 50 % auf die Stundensätze. 

Die Kostenansätze gelten auch dann als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus weitere Aufwände notwendig werden.

Gebühren und Auslagen können grundsätzlich projektspezifisch verhandelt werden (Einzelfallentscheidungen, Kulanzansätze).

Alle Kostenangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Stand: 05.2025

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