Gebühren
Stundenhonorarsätze
160 €
95 €
55 €
Inhaber | Sachverständiger | Dipl. Ingenieur
Qualifizierter Mitarbeiter | Ingenieur
Büroarbeitskraft | Technischer Mitarbeiter
Reise- und Wartezeit (wird mit Arbeitszeit abgewogen)
Tagespauschale
möglich bei Tätigkeiten über 8 Stunden pro Tag insbesondere bei Reisen und Tätigkeiten vor Ort oder bei mehrtägiger Inanspruchnahme
1.650,00 €
Fahrtkosten
Bahnfahrt 1. Klasse nach aktuellen Tarifen der DB (BahnCard) |
Taxi o. ä. nach Beleg
eigene PKW-Fahrt
0,75 €/km
Nebenkostenpauschale
5 %
Auslagen (nach Beleg) z. B. Übernachtungen, großformatige Kopien
Bei Folge- und Rahmenaufträgen ab 9.000,00 € pro Quartal können ermäßigte Sätze oder Pauschalen frei vereinbart werden. Bei Reaktionen innerhalb von 24 Stunden und am Wochenenden erfolgt ein Zuschlag von 50 % auf die Stundensätze.
Die Kostenansätze gelten auch dann als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus weitere Aufwände notwendig werden.
Gebühren und Auslagen können grundsätzlich projektspezifisch verhandelt werden (Einzelfallentscheidungen, Kulanzansätze).
Alle Kostenangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stand: 05.2025
